Die Anwaltskanzlei Irrgang & Hahn bietet professionelle und zuverlässige Rechtsberatung und Vertretung in Pirna und bundesweit. Rechtsanwahlt Hahn steht Ihnen bei Rechtsfragen in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht zur Seite. Er setzt sich kompetent und engagiert für Ihre rechtlichen Belange ein. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung.
Meine Kanzlei Irrgang & Hahn steht Ihnen bei sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung und einer Kanzlei, die auf Tradition aufbaut, biete ich die bereits genannenten Rechtsgebiete an.
Ich verstehe, dass jeder Fall einzigartig ist und erfordert eine maßgeschneiderte Lösung. Meine Kanzlei ist unabhängig und bietet daher eine objektive Beratung, die sich ausschließlich an Ihren Interessen orientiert.
Mit langjähriger praktischer Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl vertrete ich Sie außergerichtlich als auch gerichtlich in diesem Rechtsgebiet.
Das Wichtigste zum Sorge- und Umgangsrecht: Wenn man in diesen Rechtsgebieten einen erfolgreichen Gerichtsprozess führen möchte, sollte man stets bedenken, dass immer im Fokus steht, das Kindeswohl zu fördern und zu wahren.
- Trennung der Eheleute bis zur rechtskräftigen Scheidung vor dem Familiengericht einschließlich Versorgungsausgleich
- Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
- Zugewinnausgleichsverfahren und Vermögensauseinandersetzung sowie Hausratsteilungsverfahren
- Kindschaftsrecht, was die Beziehung zwischen minderjährigen Kindern und ihren Eltern regelt. Dazu zählt das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht genauso wie das Umgangsrecht.
- Abstammungsrecht (z.B. Vaterschaftsanfechtung)
- Probleme in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Vertretung in Gewaltschutzverfahren
Ein Trauerfall im familiären Umfeld kann schnell zur emotionalen Betroffenheit führen und auch schwierige Rechtsfragen auslösen. Dann sind anwaltliche Kompetenz, die genauer strukturierte Erfassung des Sachverhaltes sowie eine gute sachliche Lösung erforderlich, die Sie von mir erwarten dürfen.
Der besondere Rechtstipp bezüglich der Testamentsgestaltung: Mit einem Vorausvermächtnis kann man einen Erben über den Erbteil hinaus einen besonderen Vermögensvorteil (z.B. Immobilie) zuwenden, der nicht auf seinen Erbanteil angerechnet wird.
Hier kommt es immer auf die richtige Strategie im individuellen Fall an. Ich vertrete meine Mandantschaft in Individualarbeitsrecht mit der notwendigen Durchsetzungskraft vor dem Arbeitsgericht.
Abschließend möchte ich noch auf eine besondere Frist im Arbeitsrecht hinweisen:
Der Arbeitnehmer muss bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Seit über drei Jahrzenten Strafrecht bin ich als Strafverteidiger für meine Mandanten tätig. So verteidige ich Sie bei der Haftbefehlseröffnung, sodann im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft, sowie natürlich vor dem Strafgericht bis hin zur Berufungs- oder Revisionsinstanz.
Auch mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts bin ich bestens vertraut.
Ein wertvoller Rat für das Ermittlungsverfahren:
Gehen Sie zu keiner polizeilichen Vernehmung ohne zuvor meinen anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Was Sie einmal gegenüber der Polizei ausgesagt haben, kann leider im späteren Verfahren immer wieder zu Ihrem Nachteil gegen Sie verwendet werden. Ich kann für Sie zunächst die Ermittlungsakte anfordern. Danach kann ich immer noch für Sie Angaben zum Sachverhalt abgeben. Sollte die Beweislage nicht ausreichen, kann ich für Sie die Einstellung des Verfahrens bereits in einem frühen Stadium beantragen.
Ich vertrete Sie im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei Unfallregulierungen, Führerscheinangelegenheiten und anderen verkehrsrechtlichen Belangen.
Im Zivilrecht biete ich umfassende Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsbereichen. Ob Vertragsrecht, Schadensersatz, Mietrecht oder sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten – ich setze mich engagiert für Ihre rechtlichen Interessen ein und finden effektive Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden.
Letztlich noch ein allgemeiner Hinweis zur Finanzierung eines Gerichtsprozesses:
Sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeits- und Erbrecht prüfe ich gerne, ob meine Anwaltsgebühren und die von Ihnen einzuzahlenden Gerichtskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden. Im Familienrecht heißt die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe. Im Strafrecht kann ich für Sie beantragen, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ich Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werde.
Kontaktieren Sie uns gerne direkt und vereinbaren Sie Ihren Termin mit uns für eine individuelle und persönliche Rechtsberatung.
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