RECHTSGEBEITE

Unsere Rechtsgebiete

Unsere Fachgebiete im Überblick


Arbeitsrecht

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Lohnrückstände

Familienrecht

  • Ehescheidung
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht

Zivilrecht

Erbrecht

Verkehrsrecht

  • Unfallsachen
  • Ordnungs­widrigkeiten
  • alkoholisiertes Fahren
  • Unfallflucht

Sozialrecht (SGB IV Leistungen)

  • EU-Rente

Strafrech

  • Gewaltdelikte
  • Körperverletzung
  • Drogen (Verstoß gegen das Betäubungs­mittel­gesetz)

Viele Rechtsgebiete werden in unserer Kanzlei abgedeckt


Aufgrund der langjährigen Erfahrungen und umfassenden Kenntnisse der beiden Anwälte Michael Irrgang und Torsten Hahn können in unserer Kanzlei viele Rechtsgebiete hoch qualifiziert abgedeckt werden. Einer unserer Schwerpunkte ist das Arbeitsrecht, das von Fachanwalt Michael Irrgang betreut wird. Herr Irrgang vertritt gleichermaßen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Gerne unterstützt er Sie bei der Erstellung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen. Er kann Sie beim Erhalt von Kündigung oder Abmahnung betreuen und mit seiner Rechtskenntnis unterstützen. 

Weitere wichtige Themen sind im Arbeitsrecht die Abfindung, das Arbeitszeugnis und der Kündigungsschutzprozess. Haben Sie noch Ansprüche an Ihren Arbeitgeber wie etwa Urlaubsgeld, Lohnrückstände, oder aus sonstigen Leistungen, setzt er diese Ansprüche für Sie durch. 


Im Verkehrsrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Irrgang gegenüber den Behörden und nötigenfalls vor Gericht. Er setzt Ihre Ansprüche bei Versicherungen durch und macht gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend. Weitere Themen in diesem Rechtssektor sind Unfallsachen, Bußgelder, Strafen, Führerscheinangelegenheiten und der Autokauf. 

Ein weiterer Schwerpunktbereich Michael Irrgangs ist das Vertragsrecht und Zivilrecht. Aufgrund seiner umfassenden Erfahrungen und Spezialkenntnisse in diesem komplexen Rechtsgebiet kann der Anwalt Ihre Interessen beim Abschluss oder der Überprüfung jedweder Verträge vertreten. Neben der Überprüfung von Formulierungen und Entwürfen obliegt ihm auch Ihre Vertretung im Streitfalle.

Obwohl die beiden Anwälte, wenn gefordert, auch im Team arbeiten, deckt Rechtsanwalt
 Torsten Hahn schwerpunktmäßig die Rechtsgebiete Straftrecht und Sozialrecht sowie das Familienrecht und das Erbrecht ab. Er hilft Ihnen bei der Abfassung Ihres Testaments und verhindert, dass Rechtsunsicherheiten oder Streitigkeiten bei Ihren Erben entstehen. Dabei klärt er Sie umfassend über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften auf. Bei bereits bestehenden Erbstreitigkeiten vertritt er Ihre Ansprüche und versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Er besitzt eine langjährige Erfahrung im Pflichtteilsrecht und berät Sie gern bezüglich Ihrer Pflichtteilsansprüche. Im Bedarfsfalle zieht er zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch vor Gericht. Rechtsanwalt Hahn besitzt die im Familienrecht erforderliche Sensibilität für zwischenmenschliche Verhältnisse. Typische Fälle sind die Ehescheidung, der Unterhalt und das Sorgerecht. Konflikte sollten hier, wenn möglich, vermieden werden. Im Streitfalle kommt es darauf an, mit Durchsetzungswillen und Kompromissbereitschaft gleichermaßen die eigenen Rechte zu schützen wie das Entstehen neuer Streitigkeiten zu vermeiden. Insofern erfordert das Familienrecht insbesondere von den beteiligten Anwälten immer höchste fachliche Kompetenz, Aufmerksamkeit und ausgeprägtes Fingerspitzengefühl. Hier werden auch die Rechtsgebiete Beratung bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten abgedeckt.

Rechtsanwalt Hahn ist auch Spezialist für das Sozialrecht wie zum Beispiel für SGB Leistungen und der EU-Rente. 

Im Strafrecht vertritt er Ihre Rechte mit großer Erfahrung und als durchsetzungsfähiger Strafverteidiger. Er betreut Sie, gleich ob Sie Opfer oder Beschuldigter sind, im gesamten Verfahren von der Ermittlung bis hin zur Berufung und Revision. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht betreut Sie Torsten Hahn gegenüber den Behörden und vor Gericht.

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